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Zivil- und Erbrecht
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und umfasst verschiedene Bereiche wie z.B. Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Familienrecht.
Im Erbrecht geht um die Regelung des Nachlasses und die Verteilung von Vermögenswerten nach dem Tod einer Person.
Die Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in beiden Rechtsgebieten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihre Anliegen professionell behandelt werden.
Ob Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, die Errichtung eines Testaments sowie die Durchsetzung Ihrer Erbrechtsansprüche, die Kanzlei berät und unterstützt Sie gerne bei Ihren Angelegenheiten.
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